Table de Salon
Table de SalonTable de Salon

Table de Salon

Adrien Delorme, (Maître 1748)

Epoche Louis XV, um 1750

gestempelt «DELORME»

Maße: 48 cm x 31,5 cm x 73 cm

allseitig geschweifter Eichenkorpus mit Rosenholz und Palisander furniert mit feiner gravierter  und teilweise kolorierter Blumenmarketerie in verschiedenen Edelhölzern


 

Prov.: ehemals Sammlung Max von Goldschmidt-Rothschild (roter Salon im Palais Goldschmidt, Bockenheimer Landstrasse, Frankfurt). Museum für Kunsthandwerk, (Inv. Nr. G-R 539, Klebezettel) Frankfurt. Restituiert an die Erben der Goldschmidt-Rothschilds am 19. 1. 1949. 

Nachlass der Sarah Jane Pansa. Sotheby's New York am 8. 11. 1985, Lot 62


Der allseitig geschweifte Salontisch, leicht, zierlich und hochelegant, ist ein Meisterwerk des Adrien Delorme (1722-1791), und ein charakteristisches Möbel im Stil Louis XV. Bestimmungsgemäss zeigt er zwei Schubfächer zur Aufnahme diverser Utensilien, die Tafel hat einen erhöhten Rand, damit die meist kleineren Gegenstände, mit denen an dem Tisch hantiert wurde, nicht so leicht zu Boden fallen konnten. Eine großzügige Blumenmarketerie, zum Teil koloriert, verleiht dem Werk eine eher weibliche Note, was stimmig ist, da diese universell einsetzbaren und schnell transportierbaren Tische vorwiegend von den Damen des Hauses benutzt wurden.

 

Das Tischchen war einst im Besitz des Museums für Kunsthandwerk in Frankfurt am Main, in das es, ungesetzlich, aus dem roten Salon im Palais Goldschmidt auf der Bockenheimer Straße in Frankfurt gelangt war. das ist eine Provenienz, die für höchste Qualität bürgt.

 

Im Jahr 1938 musste Maximilian Freiherr von Goldschmidt-Rothschild unter dem Druck der Nationalsozialisten sein Frankfurter Palais in der Bockenheimer Landstr. 10 und seine bedeutende Kunstsammlung von nahezu 1400 Werken an die Stadt Frankfurt am Main „verkaufen“. Die Kunstwerke wurden hauptsächlich auf die Museen für Kunsthandwerk (heute: Museum Angewandte Kunst), Städtische Galerie und Städelmuseum verteilt. Das Palais selbst wurde unter dem Titel „Museum für Kunsthandwerk II“ zur Dependance des gleichnamigen Museums erklärt. Durch rechtzeitig erfolgte Auslagerung hat die Sammlung den Zweiten Weltkrieg überstanden.

Am 6. August 1945 forderte die Nachlassverwaltung die Sammlung zurück und wies auf einen unter Druck zustande gekommenen Verkauf unter Wert hin. Die Erben beauftragten Anwalt Prof. Dr. Ernst Cahn in London mit der Wahrnehmung ihrer Interessen, der zusammen mit dem Nachlassverwalter von der Militärregierung im April 1946 zum Treuhänder bestellt wurde. Auch wenn Cahn anerkannte, dass die Stadt keinen unmittelbaren Druck beim Verkauf ausgeübt und sich bei der Verwaltung der Sammlung ordnungs- und sachgemäß verhalten hatte, war der Verkauf unter dem Zwang der Verhältnisse zustande gekommen. Die Erben waren bereit, der Stadt bestimmte Teile der Sammlung zu verkaufen. Trotz Bedauerungsäußerungen und Protesten von musealer Seite, wurde die Rückgabe der Sammlung an die Erbengemeinschaft gegen die Überlassung des Grundstückes Bockenheimer Landstraße 8 an die Stadt als Ausgleich für die Rückzahlung der Kaufsumme ausgehandelt.

Schon 1948/49 wurde die Sammlung Goldschmidt-Rothschild in einem Vergleich mit der Erbengemeinschaft restituiert.  Teile davon gelangten später in den internationalen Kunsthandel.

 


 


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